Bundesgericht verbietet Nachflüge in Frankfurt

Das Bundesgericht in Leipzig hat soeben das Urteil verkündet. Demnach sind Nachtflüge in Frankfurt zwischen 23 und 5 Uhr nicht erlaubt (entgegen eine frühere Regelung).

Es tut sich was im Kampf gegen die Nachtruhe der Flughafenanwohner!

Quelle: Zeit-Online